Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reparatur-, Restaurierungs-, Flecht-, Polster- und Möbelarbeiten.

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Flechtarbeiten Familie Peter
Version 2.0 · Stand 29.09.2026 · 16 Seiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reparatur-, Restaurierungs-, Flecht-, Polster- und Möbelarbeiten

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die von den Vertragsparteien akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Flechtarbeiten Familie Peter Inh. A. Peter e.Kfm., vertreten durch den Inhaber Alex Peter, Am Hahler Hafen 4, 32427 Minden, E-Mail-Adresse: info@flechtarbeiten.de, Telefon: 0571850243 (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „ Kunde“) als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Reparatur-, Restaurierungs-, Flecht-, Polster- und Möbelarbeiten. Hierzu gehören insbesondere die Erneuerung und Reparatur von Geflechten, Sitzflächen und Lehnen, Holz- und Tischlerarbeiten, Verleimungen, Reparaturen an Möbelrahmen und Verbindungen, Oberflächenbehandlungen, Beizungen, Lasierungen, Lackierungen sowie Polsterarbeiten.

(3) Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Herstellung eines individuell vereinbarten Werkes an einem vom Kunden zur Verfügung gestellten Möbelstück oder Möbelteil. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Auftragnehmer das vereinbarte Werk fertiggestellt hat und der Kunde dieses abgenommen hat oder die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften als erfolgt gilt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Die Verträge werden als Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB geschlossen, da ein konkreter Reparatur- oder Restaurierungserfolg geschuldet wird. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaigen nachträglichen Vereinbarungen in Textform.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gemäß § 13 BGB.

(6) Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer einer Erklärung des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde nimmt telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular, persönlich in der Werkstatt oder auf sonstige Weise Kontakt mit dem Auftragnehmer auf und teilt mit, welche Reparatur-, Restaurierungs- oder sonstige Werkleistung er benötigt. Zur ersten Einschätzung kann der Kunde Fotos, Maße und weitere Informationen übermitteln.

(2) Die Darstellung von Leistungen auf den Websites, in Prospekten, Werbeanzeigen, Bildern oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(3) Auf Grundlage der vom Kunden erteilten Informationen erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist dieses 30 Tage ab Zugang beim Kunden gültig.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag durch eine gesonderte Auftragsbestätigung bestätigt. Die Auftragsbestätigung kann postalisch, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein gesonderter schriftlicher Werkvertrag geschlossen werden.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, wenn die gewünschte Leistung technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht vertretbar, aufgrund des Zustands des Möbelstücks nicht sinnvoll oder aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere, wenn eine fachgerechte und dauerhaft erfolgversprechende Bearbeitung nicht erwartet werden kann.

(6) Soweit der Auftragnehmer den Auftrag ablehnt, werden bereits ausdrücklich beauftragte und tatsächlich erbrachte Prüf-, Transport-, Demontage-, Sicherungs- oder sonstige Leistungen sowie bereits angefallene Kosten abgerechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

(7) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen mindestens der Textform. Eine Mitteilung per E-Mail genügt der Textform.

(8) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der von ihm angegebenen Kontakt- und E-Mail-Adresse verantwortlich und hat den regelmäßigen Abruf eingehender Nachrichten sicherzustellen.

§ 3 Inhalt und Durchführung der Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen dadurch, dass er das im Angebot und in der Auftragsbestätigung beschriebene Werk herstellt. Der genaue Leistungsumfang, die Ausführung, die verwendeten Materialien und die vereinbarte Beschaffenheit ergeben sich ausschließlich aus den individuellen Vertragsunterlagen.

(2) Der Auftragnehmer darf zur Durchführung der Arbeiten geeignete Mitarbeiter, Fachbetriebe, Subunternehmer, Paketdienstleister, Speditionen und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, sofern dadurch die vereinbarte Qualität und der vereinbarte Leistungsumfang nicht beeinträchtigt werden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu verschieben, wenn er oder ein von ihm eingeschalteter Leistungserbringer ohne eigenes Verschulden an der Leistungserbringung gehindert ist, insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krankheit, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Materialengpässe oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

(4) Im Fall einer vom Auftragnehmer zu vertretenden dauerhaften Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden erstattet. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten dürfen verrechnet werden, soweit hierfür ein Anspruch besteht.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung in zumutbare Teilleistungen aufzuteilen, wenn dies technisch erforderlich oder für den Kunden zumutbar ist. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden, sofern dies vereinbart wurde oder der Kunde an der Teilleistung ein eigenes Interesse hat.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen, Freigaben, Materialien, Stoffauswahlen, Farbvorgaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(7) Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden verursacht werden, verlängern vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferfristen um den Zeitraum der Verzögerung sowie um einen angemessenen Zeitraum zur Wiederaufnahme der Arbeiten.

(8) Soweit Arbeiten beim Kunden oder an einem anderen vom Kunden bestimmten Ort vereinbart werden, hat der Kunde dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen im erforderlichen Umfang Zugang, geeignete Arbeitsbedingungen sowie erforderliche Park- und Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Strom, Wasser oder sonstige Betriebsmittel sind nur bereitzustellen, soweit dies für die konkret vereinbarten Arbeiten erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

§ 4 Prüfung des Möbelstücks und verdeckte Schäden

(1) Eine Beurteilung anhand von Fotos, Maßen, Beschreibungen oder telefonischen Angaben stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Der tatsächliche Zustand des Möbelstücks kann regelmäßig erst nach Eingang in der Werkstatt, nach einer näheren Untersuchung, Reinigung, Öffnung oder Demontage vollständig beurteilt werden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten Vorschäden, Reparaturversuche, Veränderungen, Materialbesonderheiten, Feuchtigkeits- oder Schädlingsschäden, Brüche, Verformungen und sonstigen für die Bearbeitung relevanten Umstände mitzuteilen.

(3) Werden nach Eingang, Öffnung, Demontage oder Beginn der Arbeiten verdeckte Schäden oder zusätzliche Bearbeitungserfordernisse festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Kunden hierüber grundsätzlich vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten. Soweit möglich, teilt der Auftragnehmer die voraussichtlichen Mehrkosten mit.

(4) Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden nur nach Freigabe des Kunden ausgeführt. Die Freigabe kann in Textform, telefonisch oder persönlich erfolgen. Telefonische und persönliche Freigaben werden vom Auftragnehmer unter Angabe des Inhalts und des Zeitpunkts der Freigabe dokumentiert. Im Anschluss passt der Auftragnehmer den Auftrag an und übersendet dem Kunden eine korrigierte Auftragsbestätigung, in der die zusätzlichen oder geänderten Leistungen sowie die hierfür anfallende Vergütung ausgewiesen werden. Die Übersendung der korrigierten Auftragsbestätigung dient der Dokumentation und Bestätigung der zuvor erteilten Freigabe und stellt keine einseitige Änderung des Vertrags dar.

(5) Lehnt der Kunde notwendige Zusatzarbeiten ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen, wenn die ursprünglich beauftragte Leistung ohne diese Zusatzarbeiten nicht fachgerecht, dauerhaft oder gefahrlos ausgeführt werden kann. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich beschafften Materialien sowie angefallenen Transport-, Prüf-, Demontage- und Sicherungskosten abgerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden sind.

(6) Ist eine Reparatur nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers nicht sinnvoll oder nicht dauerhaft möglich, kann der Auftragnehmer die Durchführung ablehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Das Möbelstück wird dem Kunden nach Abrechnung der bis dahin entstandenen berechtigten Kosten zurückgegeben.

§ 5 Materialeigenschaften und Altbestandteile

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet je nach Vereinbarung Naturmaterialien und synthetische Materialien. Naturmaterialien, insbesondere Holz, Rohr, Binsen, Schilf, Stuhlrohr, Leder und vergleichbare Werkstoffe, können hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung, Stärke, Oberfläche und Erscheinungsbild natur- und chargenbedingte Unterschiede aufweisen.

(2) Auch synthetische Materialien können geringfügige Abweichungen in Farbe, Glanz, Struktur, Webbild und Oberflächenwirkung aufweisen, insbesondere zwischen unterschiedlichen Produktionschargen.

(3) Eine vollständige farbliche oder strukturelle Anpassung neuer Materialien an gealterte, ausgeblichene, nachgedunkelte oder unterschiedlich beanspruchte Altoberflächen kann nicht garantiert werden, sofern eine vollständige Anpassung nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.

(4) Bei handwerklichen Arbeiten können geringfügige, handarbeits- und materialtypische Abweichungen auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Funktion und die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.

(5) Soweit nur einzelne Teile eines Möbelstücks bearbeitet werden, können Unterschiede zwischen den bearbeiteten und den unbearbeiteten Altbestandteilen sichtbar bleiben. Die gesetzlichen Mängelrechte sowie ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften bleiben unberührt.

(6) Der Auftragnehmer schuldet keine vollständige Wiederherstellung eines Neuzustands, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei alten, gebrauchten oder historischen Möbeln bleibt der Charakter des Altbestands grundsätzlich erhalten.

§ 6 Vertragsdauer, Bearbeitungszeiten und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung und gilt für die Dauer der Erbringung der vereinbarten Werkleistungen. Die Bearbeitungszeit wird im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.

(2) Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis sechs Wochen. Für einzelne Leistungen können abweichende Bearbeitungszeiten gelten. Maßgeblich ist die jeweils ausdrücklich angegebene Bearbeitungszeit.

(3) Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald der Vertrag geschlossen ist, das Möbelstück beim Auftragnehmer eingegangen ist, erforderliche Informationen und Freigaben vorliegen und eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

(4) Die Bearbeitungszeit verlängert sich angemessen, wenn zusätzliche Schäden festgestellt werden, der Kunde Zusatzarbeiten freigeben muss, Entscheidungen des Kunden ausstehen, Materialien nicht rechtzeitig verfügbar sind oder der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.

(5) Die Bearbeitungszeit betrifft ausschließlich die handwerkliche Bearbeitung in der Werkstatt. Die Dauer für Anlieferung, Abholung, Paketversand, Spedition oder Rücklieferung kommt zusätzlich hinzu.

(6) Für bestimmte geeignete Reparaturen kann eine Expressbearbeitung innerhalb von sieben Werktagen vereinbart werden. Ein Anspruch auf Expressbearbeitung besteht nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Für die Expressbearbeitung fällt ein Expresszuschlag von 25,00 Euro pro Stuhl, Sitzfläche oder Geflecht an, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Expresszuschlag betrifft nicht den Expressversand und garantiert keine bestimmte Transportlaufzeit.

(7) Der Kunde ist berechtigt, den Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen. Im Falle einer Kündigung vor vollständiger Erbringung der Werkleistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf die gesetzlich geschuldete Vergütung, insbesondere für bereits erbrachte Arbeiten, beschaffte Materialien und angefallene Kosten.

(8) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die Durchführung dauerhaft unmöglich wird oder dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

(9) Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten abzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, offene Rechnungen unverzüglich zu begleichen.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Fertigstellung und Abnahme der erbrachten Leistungen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu zahlen.

(3) Rechnungen können per Post oder als PDF-Datei per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übersandt werden.

(4) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern werden Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen.

(5) Versand-, Transport-, Abhol-, Rücklieferungs-, Verpackungs-, Annahme-, Prüf-, Demontage-, Lager- und sonstige Zusatzkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(6) Für größere Aufträge, Sonderanfertigungen oder besondere Materialbeschaffungen kann eine Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbart werden. Eine Anzahlung wird auf die endgültige Vergütung angerechnet.

(7) Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Rechtsverfolgungskosten zu verlangen.

(8) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 8 Lieferung, Abholung und Versand

(1) Die Fertigstellung und Rückgabe des Werkes erfolgen nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen.

(2) Die Anlieferung und Rückgabe können persönlich durch den Kunden, über einen Annahmepartner, per Paketdienst, per Spedition oder durch einen eigenen Abhol- und Bringdienst des Auftragnehmers erfolgen.

(3) Annahmepartner übernehmen grundsätzlich nur die logistische Annahme und Weiterleitung. Die technische Beurteilung des Möbelstücks erfolgt in der Werkstatt des Auftragnehmers.

(4) Für die Nutzung eines Annahmepartners kann eine gesonderte Annahme- oder Logistikpauschale berechnet werden, sofern diese im Angebot ausgewiesen oder vorab vereinbart wurde.

(5) Der Versand und Transport des Werkes erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten werden im Angebot ausgewiesen oder vor Auftragserteilung mitgeteilt.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine geeignete Transportart auszuwählen, sofern der Kunde keine bestimmte Transportart vereinbart hat. Verlangt der Kunde eine bestimmte, teurere oder besondere Transportart, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

(7) Der Kunde ist für eine transportsichere Verpackung verantwortlich, wenn er das Möbelstück selbst oder durch einen von ihm beauftragten Transportdienstleister versendet. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer geeignete Kartonage bereitstellen oder eine Paketabholung organisieren. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(8) Der Kunde hat erkennbare Transportschäden bei Übergabe dokumentieren zu lassen und dem Transportdienstleister sowie dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer dokumentiert bei Eingang des Möbelstücks erkennbare Transport- und Vorschäden.

(9) Für Schäden, die nachweislich während eines vom Auftragnehmer beauftragten Transports entstanden sind, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aufgrund eines vom Kunden selbst beauftragten Transports haftet der Auftragnehmer nur, soweit er den Schaden zu vertreten hat.

(10) Pakettransporte dauern etwa ein bis drei Werktage. Diese Angabe ist unverbindlich, sofern kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Speditionslieferungen und vom Auftragnehmer eigens vorgenommene Transporte werden gesondert abgestimmt.

(11) Nach Fertigstellung informiert der Auftragnehmer den Kunden telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige geeignete Weise. Der Kunde ist verpflichtet, das Möbelstück innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen oder die Rücklieferung zu ermöglichen.

(12) Der Kunde erhält, solange nicht anderes vereinbart, grundsätzlich eine Abholfrist von 14 Kalendertagen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer dem Kunden eine weitere angemessene Nachfrist setzen und auf mögliche Lagerkosten und gesetzliche Rechte hinweisen.

(13) Befindet sich der Kunde mit der Abholung oder Annahme in Verzug, kann der Auftragnehmer angemessene, tatsächlich entstandene Lagerkosten verlangen. Lagerkosten werden vor ihrer Berechnung angekündigt und dürfen nicht als pauschaler Gewinn berechnet werden.

(14) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rückgabe bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zu verweigern, soweit ihm ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder Werkunternehmerpfandrecht zusteht.

(15) Reagiert der Kunde trotz mehrerer Kontaktversuche und angemessener Nachfrist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Rechte wegen Annahmeverzugs auszuüben. Eine Verwertung oder Entsorgung des Möbelstücks erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach vorheriger angemessener Ankündigung.

§ 9 Abnahme

(1) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

(2) Der Kunde hat das Werk bei Abholung oder Übergabe auf erkennbare Abweichungen und Mängel zu prüfen.

(3) Die Abnahme darf wegen unerheblicher Abweichungen oder material-, alters- und handarbeitsbedingter Unterschiede nicht verweigert werden, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Funktion erreicht wurden.

(4) Die Abnahme kann ausdrücklich, durch Abholung, durch Rücknahme, durch Ingebrauchnahme oder nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

(5) Nimmt der Kunde das Werk trotz Abnahmefähigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach deren Ablauf gelten die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers wegen Annahmeverzugs.

§ 10 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte aus dem Werkvertragsrecht.

(2) Soweit der Auftragnehmer in seinen Produktunterlagen, auf Websites, in Bildern oder in seiner Werbung allgemeine Aussagen zu einer Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit macht, werden diese nur dann zu einer vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in das individuelle Angebot oder die Auftragsbestätigung aufgenommen wurden.

(3) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn lediglich materialtypische, altersbedingte, handarbeitsbedingte oder chargenbedingte Unterschiede bestehen, die die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.

(4) Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Farb- oder Strukturdifferenz auf unterschiedliche Alterung, Ausbleichung, Nachdunkelung, Materialchargen oder den Unterschied zwischen bearbeiteten und unbearbeiteten Altbestandteilen zurückzuführen ist und keine vollständige Anpassung vereinbart wurde.

(5) Von der Mängelbeseitigungspflicht ausgeschlossen sind Mängel, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Pflege, ungeeignete Reinigungsmittel, übermäßige Belastung, gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder normale bestimmungsgemäße Abnutzung entstanden sind.

(6) Der Kunde hat dem Auftragnehmer im Mängelfall zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder ein neues Werk herzustellen, soweit dies technisch möglich und dem Kunden zumutbar ist.

(7) Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB, soweit ein Handelsgeschäft vorliegt.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.

(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausdrücklich übernommene Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, soweit diese auf dem Alter, der gewöhnlichen Abnutzung, einer Vorschädigung, Materialermüdung, einem verborgenen Schaden, einer früheren unsachgemäßen Reparatur oder einer sonstigen Beschaffenheit des vom Kunden bereitgestellten Gegenstands beruhen und der Auftragnehmer den Schaden nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, soweit der Kunde trotz eines vom Auftragnehmer erteilten Hinweises auf erkennbare technische Bedenken oder Risiken eine bestimmte Ausführung ausdrücklich verlangt. Die Haftung des Auftragnehmers für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen bleibt unberührt. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Beschaffenheitszusage für die historische Echtheit, Originalität, Wertsteigerung, Wiederverkaufsfähigkeit oder vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Gegenstands, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung für Schäden, die aus einer von der vereinbarten Leistung abweichenden Erwartung des Kunden an diese Eigenschaften entstehen, besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

(6) Der Auftragnehmer haftet für Datenverlust nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(7) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Eigentum, Altmaterialien und Unterlagen

(1) Das Eigentum an dem vom Kunden übergebenen Möbelstück verbleibt beim Kunden.

(2) Ausgebaute oder entfernte Altmaterialien verbleiben nur dann im Eigentum des Kunden, wenn dieser deren Herausgabe spätestens bei Auftragserteilung verlangt. Nicht mehr benötigte, unbrauchbare oder aus technischen Gründen nicht aufbewahrungsfähige Altmaterialien darf der Auftragnehmer entsorgen.

(3) Vom Kunden bereitgestellte Stoffe, Muster, Beschläge, Ersatzteile oder sonstige Materialien bleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde versichert, dass er zu deren Verwendung berechtigt ist.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung steht dem Auftragnehmer wegen seiner Vergütungsforderung das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht an dem bearbeiteten Möbelstück zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(5) Angebote, Kostenschätzungen, Zeichnungen, Bearbeitungsvorschläge, Fotografien, Kalkulationen und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum, soweit sie nicht bestimmungsgemäß Vertragsbestandteil werden.

(6) Der Auftragnehmer darf Fotos des bearbeiteten Möbelstücks zu internen Dokumentationszwecken anfertigen. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit keine personenbezogenen oder privaten Umstände erkennbar sind oder der Kunde hierzu gesondert eingewilligt hat.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Vorbereitung und Durchführung des Werkvertrages, Abwicklung von Transporten, Rechnungsstellung, Zahlungsüberwachung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere an Transportdienstleister, Speditionen, Annahmepartner, Fachbetriebe, Steuerberater oder sonstige Erfüllungsgehilfen, oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(3) Es gelten ergänzend die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers auf den Websites.

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht, soweit ein gesetzlicher Ausschlussgrund gemäß § 312g Abs. 2 BGB vorliegt. Dies kann insbesondere Verträge über die Lieferung von Waren betreffen, die nicht vorgefertigt sind und nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Reparaturen, Restaurierungen und sonstigen Bearbeitungen kundeneigener Möbelstücke wird das Widerrufsrecht durch die individuelle Auswahl oder Abstimmung von Materialien, Farben, Oberflächen, Stoffen, Beschlägen oder sonstigen Ausführungsmerkmalen nicht grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Maßgeblich ist die rechtliche Einordnung der konkret vereinbarten Leistung.

(4) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

(5) Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt, ist eine gesonderte aktive Erklärung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts erforderlich.

Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 Fundstelle: BGBl. I 2013, S. 3663 – 3664

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, [ Flechtarbeiten Fam. Peter, Am Hahler Hafen 4, 32427 Minden, info@flechtarbeiten.de, 0571850243], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Fundstelle: BGBl. I 2013, S. 3665)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Empfänger

Flechtarbeiten Fam. Peter
Am Hahler Hafen 4
32427 Minden
info@flechtarbeiten.de · 0571850243

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bezeichnung der Ware / Dienstleistung

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(5) Änderungen und Ergänzungen des individuellen Auftrags bedürfen mindestens der Textform. Eine E-Mail genügt der Textform. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Werkvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nur, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden. Zwingende gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.